Der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale für Vermögensgewinne im Jahr 2024 wurde vom Bundesfinanzministerium auf 2,29% festgelegt.
Das heißt: Auch für dieses Jahr wird die FFB als depotführende Bank eine nennenswerte Vorabpauschale aus den Depots ans Finanzamt abführen müssen.
Befindet sich auf dem Abwicklungskonto nicht genügend Guthaben und ist auch der Freistellungsauftrag ausgeschöpft, findet eine Abbuchung über Ihr Girokonto statt.
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